HinSchG Vorgaben einfach und effizient umsetzen mit dem Parlabox Hinweisgebersystem

BFSG Checkliste 2025

Dein Wegweiser zur Barrierefreiheit
Inhalt des Beitrags

Ab dem 28. Juni 2025 ist es soweit: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt verbindlich in Kraft. Für viele Unternehmen bedeutet das: Websites, Apps, digitale Produkte und Dienstleistungen müssen barrierefrei sein.

Doch was bedeutet das konkret für dich? Was musst du tun, um dein Unternehmen fit für das BFSG zu machen?
Schritt für Schritt zur erfolgreichen Umsetzung – wir zeigen dir wie es geht!

Für wen ist die BFSG-Checkliste relavant?

Sollte einer der folgenden Punkte auf dich und dein Unternehmen zutreffen, ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für dich relevant:

  1. Du bietest digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endnutzer an.
    (z. B. Online-Shops, Buchungsplattformen, Apps, Kundenportale)
  2. Du betreibst eine Website, App oder ein Selbstbedienungsterminal, über das Kunden mit dir interagieren können.

Wenn du ein Kleinstunternehmen (max. neun Beschäftigte & max. zwei Millionen Euro Jahresumsatz) bist, bist du von der Verpflichtung ausgenommen – es ist dennoch empfehlenswert deine Inhalte so barrierefrei zu gestalten wie möglich.

Prüfe deinen IST-Zustand (Accessibility-Audit)

Finde heraus, wo du aktuell stehst – und in welchem Maß deine Website bereits den Anforderungen des BFSG´s entspricht.

  1. Teste deine Website mit automatischen Tools, z. B. mit unserem BFSG-Audit oder manuellen Tools wie WAVE.
  2. Du nutzt PDFs und Formulare auf deiner Webseite um relevante Informationen bereitzustellen? Prüfe diese auf Barrierefreiheit!
  3. Dokumentiere Schwachstellen und Barrieren auf deiner Website in einer Erklärung zur Barrierefreiheit

Du benötigst dabei Hilfe? Wir können helfen!

Mit unserem kostenlosen BFSG Website Test scannen bis zu 5 deiner URLs und prüfen diese auf alle relevanten BFSG-Vorgaben. So bekommst du einen ersten Überblick, wie barrierefrei deine Website aktuell ist – und wo es noch Potential zur Verbesserung gibt.

Wenn du es anschließend ganz genau wissen willst, bieten wir dir auch ein vollständiges Audit nach den geltenden Standards z. B. (WCAG 2.1, EN 301 549) deiner Website an.

Was ist gemäß BFSG alles zu erledigen?

Nachdem du deine Website auf Herz und Nieren überprüft hast, sind in den allgemein folgende Punkte zu erledigen:

Für deine Website / App:

  • Navigation mit Tastatur & Screenreader möglich machen
  • Kontraste überprüfen (Kontraste dürfen den Kontrastwert von 4,5:1 nicht unterschreiten)
  • Links müssen als solche erkennbar sein (meist unterstrichen und farblich erkennbar)
  • Struktur mit Überschriften, Listen & Links sinnvoll aufbauen
  • Bilder mit Alt-Texten und Beschreibungen versehen
  • Formulare verständlich & fehlervermeidend gestalten

Für deine Inhalte:

  • Texte klar, verständlich und strukturiert schreiben
  • Videos mit Untertiteln oder Transkripten bereitstellen
  • PDFs barrierefrei exportieren (z. B. mit Tags, Lese-Reihenfolge)

Pflicht: Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein öffentlich zugängliches Dokument, das die Zugänglichkeit einer Website oder Anwendung nach bestimmten Standards bewertet – insbesondere nach der EU-Norm EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA).

Sie bietet Betroffenen Orientierung und gibt Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung.

Was muss eine Barrierefreiheitserklärung enthalten?

  • Die Erklärung muss den Grad der Übereinstimmung der Website oder mobilen Anwendung mit den Barrierefreiheitsanforderungen darstellen.

  • Es müssen detaillierte Informationen über die nicht barrierefreien Inhalte und die Gründe für deren Nichtzugänglichkeit angegeben werden.

  • Die Kontaktinformationen der verantwortlichen Stelle müssen klar und deutlich angegeben werden.

  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss regelmäßig, mindestens jährlich überprüft und ggf. aktualisiert werden, um den aktuellen Stand der Barrierefreiheit korrekt widerzuspiegeln. Der Stand muss als genaues Datum festgehalten werden.

  • Änderungen und Verbesserungen der Barrierefreiheit müssen in der Erklärung dokumentiert werden.

  • Es muss auf ein Feedbackmechanismus zum Melden von Barrieren hingewiesen werden. Hier kann entweder eine E-Mail Adresse oder ein barrierefreies Kontaktformular genutzt werden.

Wo gehört sie hin?

Die Barrierefreiheitserklärung muss leicht auffindbar und dauerhaft erreichbar sein – beispielsweise als eigener Link im Footer jeder Seite.

Falls du Unterstützung bei der Erstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit brauchst, helfen wir dir gerne weiter.

Barrierefreiheit dokumentieren!

Sorge dafür, dass du den Fortschritt deiner Barrierefreiheitsmaßnahmen nachvollziehbar und vollständig dokumentierst. Nicht nur, um intern den Überblick zu behalten, sondern auch, um Besuchern zu zeigen und bei möglichen Prüfungen durch Behörden belegen zu können, dass du deiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommst und diese Ernst nimmst.

Folgende Punkte solltest du festhalten:

Ergebnisse von Prüfungen und Audits

Notiere, welche Tests durchgeführt wurden, welche Tools (z. B. unser Cookiebox Audit) zum Einsatz kamen und wie die Ergebnisse ausgefallen sind.

Geplante und umgesetzte Maßnahmen

Halte fest, welche Barrieren du wann identifiziert hast, welche Schritte zur Behebung eingeleitet wurden und wie der aktuelle Umsetzungsstand ist – idealerweise mit einem Zeitplan.

Änderungen an der Barrierefreiheitserklärung

Dokumentiere, wann die Erklärung zuletzt überarbeitet wurde und welche Inhalte angepasst wurden (z. B. neue Barrieren, geänderte Konformitätseinschätzung).

Feedback von Nutzern und deine Reaktion darauf

Notiere eingegangene Rückmeldungen zu Barrieren und wie du damit umgegangen bist (z. B. Kontaktaufnahme, technische Nachbesserung, Antwortzeit).

Barrierefreiheit als Unternehmenskultur

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, das mit dem Stichtag des BFSG endet – sie muss dauerhaft im Unternehmen verankert werden. Nur so bleibt dein digitales Angebot langfristig zugänglich und gesetzeskonform.

Dazu gehören folgende Maßnahmen:

Mitarbeitende regelmäßig schulen:

Sensibilisiere Teams aus Redaktion, Design und Entwicklung für barrierefreie Gestaltung und Inhalte. Je früher Accessibility im Prozess mitgedacht wird, desto weniger Probleme wirst du in Zukunft haben.

Barrierefreiheit in interne Standards integrieren:

Verankere Richtlinien zur Barrierefreiheit in Styleguides, Designsystemen und Content-Guidelines, damit sie bei jedem neuen Projekt automatisch berücksichtigt wird.

Accessibility in Ausschreibungen und Projekten berücksichtigen:

Stelle sicher, dass auch externe Dienstleister und neue Tools den Anforderungen entsprechen – z. B. durch Accessibility-Kriterien in Briefings oder Pflichtenheften.

Regelmäßige Überprüfungen einplanen:

Führe bei jedem Website-Update, Relaunch oder neuen Feature einen Barrierefreiheits-Check durch – so vermeidest du, dass neue Barrieren unbemerkt entstehen.

Kontinuierliche Pflege

Sobald deine Website oder App den Anforderungen des BFSG entspricht, bist du formal bereit für den Stichtag am 28. Juni 2025. Doch damit endet der Weg nicht – denn digitale Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess.

Damit dein Angebot dauerhaft barrierefrei bleibt, solltest du folgende Punkte fest einplanen:

Barrierefreiheitserklärung aktuell halten:

Überarbeite sie regelmäßig, wenn sich Inhalte, Funktionen oder Konformitätsbewertungen ändern.

Rückmeldungen von Nutzern ernst nehmen:

Reagiere zeitnah auf Hinweise zu Barrieren und dokumentiere alle Maßnahmen zur Behebung.

Regelmäßige Audits durchführen:

Prüfe neue Inhalte, Funktionen oder Designs systematisch auf Barrierefreiheit – z. B. nach Updates, Releases oder Relaunches.

Rechtliche Entwicklungen im Blick behalten:

Informiere dich regelmäßig über gesetzliche Änderungen oder neue Standards, um immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Fazit: Barrierefreiheit ist mehr als nur eine Pflicht

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt und auch kein Haken auf einer To-do-Liste. Sie ist ein dauerhafter Bestandteil einer verantwortungsvollen und zukunftsfähigen digitalen Strategie.

Es geht nicht nur darum, gesetzliche Anforderungen wie das BFSG zu erfüllen – sondern darum, allen Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Ein barrierefreies Design bedeutet bessere Nutzererlebnisse für alle, mehr Reichweite und ein positives Markenbild. Es zeigt, dass du deine Zielgruppe wirklich ernst nimmst – unabhängig von Einschränkungen oder Fähigkeiten.

Wer heute schon barrierefrei denkt, ist morgen nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern auch digital inklusiver, moderner und wettbewerbsfähiger.

Inhalt des Beitrags

Starte jetzt Dein BFSG-Audit und schaffe neue Möglichkeiten für jedermann!

Lass uns gemeinsam Deine Website fit für die Zukunft machen. Kontaktiere uns für ein individuelles Angebot und sichere Dir eine barrierefreie und rechtskonforme Website. Bereit für den nächsten Schritt?

Du hast Fragen?

Dann ruf uns gerne an. Wir helfen dir bei Fragen zu unserem Produkt und Features oder generell zu allen Datenschutz-Themen:

fragen icon

Du wünschst weitere Infos zum Privacy Hub oder unseren Beratungsleistungen?

Erich Panihin

Erich Panihin

CEO & Head of Product