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Barrierefreie Website

BFSG Website Audit

Review und BFSG-Check – die umfassende Analyse um deine Website barrierefrei zu machen.

BFSG Website Audit

Deine Lösung für digitale Barrierefreiheit

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft und verpflichtet alle Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen, barrierefreie Zugänge zu schaffen. Wir helfen Dir dabei, Deine Website rechtskonform und inklusiv zu gestalten – und das in nur drei einfachen Schritten.

1. Website-Analyse

Wir checken Deine Website – sowohl manuell als auch automatisch. Dabei identifizieren wir Barrieren und bewerten über 30 Kriterien gemäß der WCAG 2.2-Standards.

2. Audit & Beratung

Nach der Analyse bekommst Du einen detaillierten Bericht, der die vorhandenen Barrieren aufzeigt und priorisierte Maßnahmen vorschlägt. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir die nächsten Schritte.

3. Barrierefreiheitserklärung & Nachprüfung

Wir erstellen und hosten für Dich eine gesetzeskonforme Barrierefreiheitserklärung. Optional bieten wir Dir einen erneuten Scan an, nachdem Du die empfohlenen Änderungen umgesetzt hast, um weiterhin bestehende Lücken in der Barrierefreiheit zu schließen.

BFSG Website Audit
Auf Anfrage

Unser Audit deckt alle wichtigen Aspekte der digitalen Barrierefreiheit ab:

Du erhältst außerdem einen umfassenden Bericht mit praxisorientierten Handlungsempfehlungen. Zusätzlich erstellen wir anhand des Status Quo eine Barrierefreiheitserklärung. Diese informiert den Nutzer über den Stand der Barrierefreiheit auf der Website.

Deine Vorteile im Überblick

Gesellschaftliche Verantwortung

Mit einer barrierefreien Website leistest Du einen wichtigen Beitrag zur Inklusion und Chancengleichheit.

Rechtskonformität

Du erfüllst die Anforderungen des BFSG und der WCAG-AA-Kriterien und vermeidest mögliche Bußgelder.

Klare Handlungsempfehlungen

Unser Audit liefert Dir konkrete Maßnahmen, um digitale Barrieren effektiv zu beseitigen.

Besseres Google-Ranking

Barrierefreie Websites sind suchmaschinenfreundlicher, was Dir eine bessere Sichtbarkeit garantiert.

Mehr Reichweite durch Inklusion

Mit einer barrierefreien Website erreichst Du auch Menschen mit Einschränkungen und erweiterst so Deine Zielgruppe.

Höhere Kundenzufriedenheit

Eine benutzerfreundliche Website sorgt für mehr Vertrauen und langfristige Kundenbindung.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist

Für etwa 10 % der Bevölkerung ist digitale Barrierefreiheit unverzichtbar, für weitere 30 % eine deutliche Erleichterung. Barrierefreie Websites sind nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern zeigen auch, dass dir soziale Verantwortung am Herzen liegt. Du machst Deine Inhalte und Funktionen für alle zugänglich – unabhängig von individuellen Einschränkungen.

Barrierefreie Website

Starte jetzt Dein BFSG-Audit und schaffe neue Möglichkeiten für alle!

Lass uns gemeinsam Deine Website fit für die Zukunft machen. Kontaktiere uns für ein individuelles Angebot und sichere Dir eine barrierefreie und rechtskonforme Website. Bereit für den nächsten Schritt?

FAQ: Digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, älteren Personen sowie Personen mit vorübergehenden oder situativen Einschränkungen, uneingeschränkt auf digitale Inhalte zuzugreifen. Dadurch wird Inklusion gefördert, und Unternehmen können ihre Zielgruppe erweitern, rechtliche Risiken minimieren und ihr Image als sozial verantwortliche Organisation stärken.

Die Analyse untersucht, ob digitale Produkte und Websites den Anforderungen der WCAG und weiteren Standards entsprechen. Zu den geprüften Bereichen gehören:

  • Farbkontraste und Schriftgröße
  • Tastaturzugänglichkeit
  • Alternativtexte für Bilder und Multimedia
  • Struktur der Navigation und Seiten
  • Barrierefreie Formulare und interaktive Komponenten
  • Untertitelung von Videos und Audios
  • Kompatibilität mit Hilfstechnologien

Das BFSG verpflichtet private Unternehmen, ab dem 28. Juni 2025 neue digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Für bestehende Angebote gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juli 2030. Dies betrifft insbesondere Webseiten, Apps, Online-Shops und digitale Dienstleistungen im Geschäftsverkehr.

Das Gesetz gilt für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, wie Telekommunikation, E-Books oder Bankdienste. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €, sofern sie keine Produkte online verkaufen. Bei Unverhältnismäßigkeit können Unternehmen eine Ausnahme beantragen.

In Deutschland überwachen staatliche Stellen wie die Bundesüberwachungsstelle die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Sie führen Stichproben durch, bearbeiten Beschwerden und leiten bei Verstößen Maßnahmen ein. Zudem bieten unabhängige Organisationen Zertifizierungen und Audits zur Sicherstellung der Barrierefreiheit an.

Während Barrierefreiheit darauf abzielt, allen Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen, geht ein inklusives Design darüber hinaus. Es soll ein vergleichbares Nutzungserlebnis für alle schaffen, unabhängig von individuellen Bedürfnissen. Beide Konzepte ergänzen sich idealerweise, um vollständige Zugänglichkeit und Inklusion sicherzustellen.

Du hast Fragen?

Dann ruf uns gerne an. Wir helfen dir bei Fragen zu unserem Produkt und Features oder generell zu allen Datenschutz-Themen:

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Erich Panihin

Erich Panihin

CEO & Head of Product