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Barrierefreiheitserklärung starten – Ihr Weg zur BFSG-konformen Website

Mit der passenden Erklärung erfüllen Sie nicht nur das Gesetz, sondern auch Erwartungen.

Inhalt des Beitrags

Was ist eigentlich das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verfolgt ein zentrales Anliegen: die digitale Teilhabe für alle Menschen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen – zu verbessern. Es überträgt die Inhalte der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht. Ziel ist es, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen.

Wozu braucht man eine Barrierefreiheitserklärung?

Eine Barrierefreiheitserklärung ist mehr als ein formaler Pflichttext. Sie informiert offen über den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit einer Website oder App. Nutzer erfahren dort, inwieweit die Inhalte zugänglich sind, welche Einschränkungen es gibt und welche Maßnahmen zur Verbesserung geplant sind.

Wer muss überhaupt eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?

Sowohl öffentliche Stellen als auch bestimmte private Unternehmen sind nach dem BFSG verpflichtet, eine Barrierefreiheitserklärung zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen. Auch wenn noch keine abschließende Rechtsverordnung existiert, geben die vier Punkte aus Anlage 3 BFSG bereits eine erste Orientierung, welche Informationen enthalten sein müssen. Wer fällt hier nicht drunter ? Nach § 3 Absatz 3 BFSG sind Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten oder erbringen davon ausgeschlossen.

Welche Inhalte schreibt das BFSG in der Barrierefreiheitserklärung konkret vor?

Anhand der Anlage 3 BFSG ergeben sich vier zentrale Pflichtbestandteile:

  1. Eine barrierefreie allgemeine Beschreibung der Dienstleistung.
  2. verständliche Erläuterungen zur Nutzung dieser Dienstleistung,
  3. eine Beschreibung, wie die Barrierefreiheitsanforderungen eingehalten werden,
  4. sowie die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Diese Angaben bilden die Grundlage für jede Erklärung, auch wenn sie inhaltlich je nach Unternehmen variieren.

Was gilt für Webseiten und Apps im öffentlichen Sektor?

Im öffentlichen Bereich ist die Erklärung noch etwas umfangreicher. Hier muss zusätzlich der Grad der Barrierefreiheit angegeben werden, es müssen konkrete Barrieren beschrieben und begründet werden, und eine Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren ist verpflichtend. Außerdem muss die Erklärung mindestens jährlich aktualisiert und dokumentierte Fortschritte müssen nachvollziehbar aufgeführt werden.

Wo sollte die Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht werden?

Die Veröffentlichung sollte so gestaltet sein, dass Nutzer die Erklärung leicht finden. Auf Websites bietet sich etwa der Footer-Bereich an – neben Impressum oder Datenschutz. Gesetzlich heißt es, die Information müsse „in den AGB oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“ bereitgestellt werden. Wichtig ist dabei die barrierefreie Zugänglichkeit – sowohl inhaltlich als auch technisch.

In welchem Format muss die Erklärung zur Barrierefreiheit bereitgestellt werden?

Die Erklärung sollte einfach zugänglich und verständlich sein. Ideal ist eine Darstellung direkt auf der Website in HTML – das verhindert Medienbrüche und erleichtert die Nutzung mit Hilfsmitteln. Alternativ sind auch barrierefreie PDF-Dokumente möglich. Klar ist: Die Erklärung selbst muss barrierefrei gestaltet sein – einfache Sprache ist hier ebenfalls von Vorteil.

Wie können Nutzer Barrieren melden – und was ist dabei zu beachten?

Der Gesetzgeber schreibt keine festen Feedbackwege vor – ob Kontaktformular, E-Mail oder Telefon: alles ist erlaubt, solange der Mechanismus selbst barrierefrei ist. Wichtig ist auch der Datenschutz – Nutzerdaten müssen sicher und gesetzeskonform verarbeitet werden. Zusätzlich sollten Unternehmen offenlegen, wie schnell Rückmeldungen erfolgen und wie mit gemeldeten Barrieren umgegangen wird.

Was tun, wenn Barrieren bestehen bleiben?

Wenn Barrieren bestehen, müssen diese in der Erklärung aufgeführt und begründet werden. Das befreit jedoch nicht von der Pflicht zur Beseitigung – die Barrierefreiheit muss langfristig sichergestellt werden. In zwei Fällen dürfen Barrieren bestehen bleiben: wenn sie wirtschaftlich unzumutbar sind (z. B. aufwendige interaktive Funktionen) oder wenn das Angebot gar nicht unter die gesetzlichen Regelungen fällt.

Wie sieht ein gutes Beispiel für eine Barrierefreiheitserklärung aus?

Mit unserem BFSG-Audit machst du deine Website nicht nur barrierefrei, sondern auch rechtssicher.

Wir analysieren deine Website automatisch und manuell anhand von über 30 WCAG 2.2-Kriterien – schnell, präzise und verständlich aufbereitet.

Das Ergebnis: ein umfassender Audit-Bericht als PDF, inklusive klarer Handlungsempfehlungen und Priorisierung – perfekt für dein Team oder deine Agentur.

In einem persönlichen Beratungsgespräch besprechen wir alle Ergebnisse mit dir und zeigen, wie du gezielt und effizient Barrieren beseitigst.

Obendrauf erhältst du eine individuell erstellte Barrierefreiheitserklärung nach BFSG, inklusive Hosting.

Und auf Wunsch führen wir eine Nachprüfung durch, sobald die Maßnahmen umgesetzt wurden – für maximale Sicherheit und digitale Teilhabe.

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Erich Panihin

Erich Panihin

CEO & Head of Product