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Tipps zur Gestaltung eines Cookie Consent Banners mit hoher Opt-In Rate

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DAS DESIGN DES USERCENTRICS-BANNERS: Grundsätzlich bietet Usercentrics zwei grundlegende Banner-Typen. Den klassischen „Banner“ am oberen oder unteren Rand des Bildschirms oder ein mittiges Auswahlfeld. Beide Optionen können mithilfe der mitgelieferten Einstellungen oder Benutzerdefiniertem CSS vollständig modifiziert und den Seitenbedürfnissen angepasst werden.

Beispiele klassischer Cookie-Banner

Beispiele zentriertes Cookie-Modal:

Bei allen Bannervarianten liefert Usercentrics noch ein frei konfigurierbares Overlay, welches den Rest der Seite überschattet bis Einstellungen getätigt worden sind.

 

Beim Banner gibt es die Möglichkeit, den Seiteninhalt nach Oben/Unten zu schieben, so dass der Banner über/unter der Seite steht und keine wichtigen Seiteninhalte wie zum Beispiel Menüpunkte verdeckt.

Opt-In Analyse von Usercentrics

opt in analytics

Des Weiteren gibt es einen monatlichen „Opt-In Report“ in Form einer CSV oder PDF – Datei. Dieser Report beinhaltet noch weitere nützliche Daten wie zum Beispiel Ergebnisse aus impliziten Zustimmungen.

 

A/B-TESTING MIT USERCENTRICS

 

Mit dem sogenannten „A/B-Testing“ können mehrere verschiedene Einstellungen nebeneinander getestet werden. Hierzu werden zwei (oder mehr) Variationen des Banners erstellt und dann per Zufall an die Nutzer ausgespielt (50% der Nutzer bekommen Variante A, 50% der Nutzer Variante B). Nach einigen Tagen kann man durch die Analysefunktionen dann feststellen, welche Variation eine höhere Opt-In Rate generiert hat.

Opt-In Analyse von Usercentrics

Es ist davon auszugehen, dass die nationalen Gerichte und die Aufsichtbehörden der Länder sich dem EuGH-Urteil anschließen werden.

 

Die Entscheidung dürfte einen massiven Effekt auf die Auslegungen zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, den Erlaubnistatbeständen und den Informationspflichten haben.

 

Für die Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage (bzw. Einwilligung) sieht die DSGVO ein Bußgeld von maximal 4% des Jahresumsatzes vor.

 

Website-Betreiber, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten sich deshalb mit der Verwendung des Facebook-Like-Buttons sowie den auf der Seite genutzten Tracking-/ Analyse-Technolgien beschäftigen.

 

Die 99 Artikel der DSGVO sind an vielen Stellen – was die praktische Anwendung betrifft – eine Frage der Auslegung (z. B. Art. 6, 1f DSGVO; Wahrung der berechtigten Interessen). Für den Betreiber einer Website bedeutete das: Der Einsatz von Cookies ist mein berechtigtes Interesse  – unabhängig von der konkreten Funktion des jeweiligen Cookies.

 

„Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Funktionalität bieten zu können…“ So oder so ähnlich wurde der Einsatz von Cookies dann als Service für den User umschrieben.

 

Diese Zeiten sind vorbei; der unterkomplexe „Ok-Button“ dürfte bald der Vergangenheit angehören.

 

Einwilligung (Englisch consent) wird das neue Zauberwort. Und damit gilt zukünftig:
consent is king.

 

Wir empfehlen nachdrücklich, sich diesem Trend anzuschließen. Sie benötigen Unterstützung dabei? Wir beraten Sie gerne zum Thema Cookie Banner und übernehmen alles Wichtige für Sie.

Einfach, schnell & rechtssicher - Das Thema Datenschutz abhaken

Mit Cookiebox erstellen Sie in wenigen Schritten eine Datenschutzerklärung nach den aktuellsten Datenschutzstandards. Außerdem erhalten Sie eine innovative Consent- Management-Lösung, mit der Sie die Einwilligung Ihrer User zur Datenverarbeitung granular einholen, verwalten und rechtkonform dokumentieren können.

 

Dabei sind die technische Umsetzung und das Design zu 100% individualisierbar.

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Jörg ter Beek

Managing Director, Head of Sales & Partnerships