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Affiliate-Marketing

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ADCELL

ADCELL ist ein Affiliate-Marketing Service

Inhalt des Beitrags

Was ist Adcell?

Adcell ist eine Affiliate-Marketing-Plattform, die Unternehmen (Merchants) und Partner (Affiliates) zusammenbringt, um Werbe- und Verkaufsstrategien zu optimieren. Affiliates (wie Blogger, Influencer oder Vergleichsseiten) können Produkte oder Dienstleistungen von Merchants bewerben und erhalten eine Provision für erfolgreiche Vermittlungen oder Verkäufe. Merchants wiederum können ihre Reichweite vergrößern und ihre Verkaufszahlen steigern, ohne große Investitionen in eigene Werbestrukturen zu tätigen.


Adcell bietet eine breite Palette von Tracking- und Analysetools, die es ermöglichen, die Performance der Affiliate-Programme detailliert zu überwachen. Dies umfasst die Erfassung von Klicks, Leads und Umsätzen, die über Affiliate-Links oder Banner generiert werden. Die Plattform fungiert als Schnittstelle zwischen beiden Parteien und verwaltet die Provisionsauszahlungen und Vertragsbeziehungen.

Warum wird Adcell verwendet?

Adcell wird hauptsächlich verwendet, um:

  1. Effiziente Werbepartnerschaften aufzubauen: Durch die Zusammenarbeit mit Affiliates können Unternehmen ihre Reichweite und Sichtbarkeit erhöhen, ohne erhebliche Vorabinvestitionen in Werbung zu tätigen.
  2. Performance-basiertes Marketing: Unternehmen zahlen nur für Ergebnisse, z. B. für generierte Klicks, Leads oder Verkäufe. Dies macht das Affiliate-Marketing zu einer kostengünstigen und risikoarmen Methode, um mehr Kunden zu gewinnen.
  3. Einfaches Management von Affiliate-Programmen: Adcell bietet Unternehmen eine zentrale Plattform, um ihre Affiliate-Programme zu verwalten, einschließlich der Rekrutierung von Affiliates, der Verfolgung von Verkäufen und der automatisierten Auszahlung von Provisionen.
  4. Erweiterung der Reichweite: Affiliates können ihre bestehenden Communities nutzen, um Produkte und Dienstleistungen über verschiedene Kanäle wie Blogs, soziale Medien und Websites zu bewerben.
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Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung

Die Grundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich aus der DSGVO in Kombination mit dem TDDDG, wobei die DSGVO vorrangig ist, sollte es mal zu Kollisionen kommen.

Die DSGVO regelt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das TDDDG fokussiert sich auf den Zugriff auf das Endgerät, also z.B. den Einsatz von Cookies.

Wann besteht eine Einwilligungspflicht?

Personenbezogene Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Rechtsgrundlagen (a, b, c, d, e, oder f) des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist. Die beiden wichtigen lit. sind die folgenden:

  1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung erteilt (lit. a)
  2. Die Verarbeitung ist zur Wahrung deines berechtigten Interesses erforderlich (lit. f)

Cookies

Gem. Art. 25 Abs. 1 TDDDG ist dann eine Einwilligung erforderlich, sobald Cookies gesetzt werden, die technisch nicht unbedingt notwendig sind.

Dabei sollte man wissen, dass damit nicht nur die bekannten, auf dem Endgerät der Nutzer platzierten Cookies gemeint sind, sondern auch sogenannte Zählpixel, die es unter anderem ermöglichen, den Useragent oder das Gerät der Nutzer zu verknüpfen oder herzuleiten.

Einwilligungspflichtig sind also alle Informationselemente, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.

Die Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit

Um einen einwilligungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:


  1. Sofern eine Datenweitergabe an Dritte stattfindet:
    a) Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Auftragsverarbeiter (AV), sollten Daten von diesem an Dritte weitergegeben werden.
    b) Der Auftragsverarbeiter nutzt die gewonnen Daten nicht für eigene Zwecke.
    c) Der Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites oder reichert sie an.
  2. Kein Einsatz von Cookies oder ähnlichen Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind.
  3. Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa oder in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO gilt.
  4. Möglichkeit des Opt-outs bzw. Widerrufs sowie ausführliche Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.
  5. IP-Anonymisierung („Privacy by Default)
  6. Automatisches Opt-out bei Do-Not-Track-Einstellungen im Browser.
  7. Durchführung einer Interessensabwägung: Das berechtigte Interesse des Websitebetreibers muss die schützenswerten Interessen des Nutzers überwiegen.
  8. Nachweis der erfolgten Punkte 1-7 durch den Website-Betreiber
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IP-Adresse

Beachte, dass die IP-Adresse generell ein personenbezogenes Datum darstellt. Falls du verhindern willst, dass personenbezogene Daten übermittelt werden, musst du immer dafür sorgen, dass die IP-Adresse verschleiert wird.

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Server-Standort

Solange nicht klar ist, ob/dass Daten von einem sicheren Server-Standort aus erhoben werden, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO schwierig.

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Firmensitz

Bei amerikanischen Unternehmen und deren Töchter ist es zusätzlich wichtig den Fakt zu berücksichtigen, dass Daten die von Töchtern erhoben werden, auch in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Amerikanische Unternehmen sind seit dem EuGH Urteil zum Privacy Shield einem unsicheren Drittland zugehörig. Sollten die Unternehmen dem derzeitigen Data Privacy Framework (DPF) zugehörig sein, heißt auch das nicht, dass jeder der vom Unternehmen zugehöriger Service unbedenklich zu nutzen ist. Erst recht nicht ohne die Zustimmung der Nutzer.

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Warum ist Adcell einwilligungspflichtig?

Die Nutzung von Adcell erfordert nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine Einwilligung der Nutzer, weil bei der Nutzung des Dienstes personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet werden, die Rückschlüsse auf das Verhalten von Nutzern zulassen. Insbesondere werden durch Tracking-Methoden, wie z. B. Cookies, Daten über das Klick- und Kaufverhalten der Websitebesucher gesammelt. Diese Daten ermöglichen es Adcell, nachzuverfolgen, welche Affiliates für die Generierung von Leads oder Verkäufen verantwortlich sind, und so die Provisionen korrekt zuzuweisen.

 

Nach DSGVO müssen Nutzer explizit darüber informiert werden, dass ihre Daten erhoben und verarbeitet werden. Zudem müssen sie der Datenerfassung zustimmen, bevor Tracking-Mechanismen eingesetzt werden können. Zu den personenbezogenen Daten, die möglicherweise erfasst werden, gehören:

  • IP-Adressen
  • Klickverhalten
  • Einkaufsverhalten

 

Die Einwilligungspflicht ergibt sich aus dem Prinzip der Datenminimierung und der Notwendigkeit, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Nutzer müssen die Möglichkeit haben, das Tracking abzulehnen oder spezifische Zustimmungen zu erteilen.

Fazit zur datenschutzkonformen Nutzung von Adcell

Adcell bietet Unternehmen eine effiziente Möglichkeit, ihr Marketing zu optimieren, indem sie auf performance-basiertes Affiliate-Marketing setzen. Die Plattform ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen attraktiv, da sie es ihnen ermöglicht, ohne große Vorabkosten neue Kunden zu gewinnen.

 

In jedem Fall muss bei der Nutzung des Services die DSGVO-Konformität sichergestellt werden, indem die Einwilligung der Nutzer zur Datenerfassung und Verarbeitung eingeholt wird. Dies erfordert den Einsatz einer Consent Management Plattform. In der Datenschutzerklärung oder in der CMP selbst, muss zudem transparent erklärt werden, welche Daten erfasst werden und wie diese verwendet werden. 

 

Insgesamt bietet Adcell eine gute Möglichkeit, Werbeaktivitäten effizient zu steuern, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Datenschutz, sollten stets im Auge behalten werden.

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Jörg ter Beek

Managing Director, Head of Sales & Partnerships