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Spotify

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Spotify
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Spotify ist eine Audio-Plattform für Musik, Podcasts und anderen Audioinhalte.

Inhalt des Beitrags

Was ist Spotify?

Spotify ist ein Musik-Streaming-Dienst, der Nutzern weltweit den Zugriff auf Millionen von Musiktiteln, Podcasts und anderen Audioinhalten bietet. Spotify ermöglicht es Websitebetreibern unter anderem, ihre eigenen Playlists und Inhalte zu erstellen und diese auf einer Website einzubinden, 

Warum wird Spotify verwendet?

Webseitenbetreiber integrieren Spotify auf ihren Websites aus mehreren Gründen:

 

  1. Multimedia-Inhalte: Spotify erweitert das Angebot von multimedialen Inhalten auf einer Website, z. B. durch das Einbetten von Podcasts oder Playlists, um das Nutzererlebnis zu verbessern.

  2. Benutzerbindung: Durch die Integration von Musik oder Podcasts können Unternehmen die Interaktionsrate und Verweildauer der Nutzer auf ihrer Seite erhöhen.

  3. Kollaboration und Empfehlungen: Webseiten, die Musik-, Unterhaltungs- oder Podcast-Inhalte fördern, können durch Spotify-Integrationen Empfehlungen an ihre Nutzer aussprechen und mit relevanten Künstlern oder Genres verknüpfen.

Welche Daten werden verarbeitet?

Bei der Integration von Spotify auf einer Website werden verschiedene personenbezogene Daten verarbeitet, darunter:

 

  1. Nutzungsdaten:

    • Interaktionen mit dem eingebetteten Player, z. B. Play/Pause-Aktionen, Lautstärkeregelungen und Trackauswahl.
    • Verweildauer und Klickverhalten auf den eingebetteten Spotify-Inhalten.

  2. Technische Daten:

    • IP-Adressen, Browserinformationen und Geräteinformationen, um die Wiedergabe und Funktionalität des Spotify-Players zu optimieren.

  3. Cookies:

    • Spotify verwendet Cookies, um das Nutzerverhalten zu analysieren, insbesondere um die Interaktionen der Nutzer mit dem Player nachzuverfolgen.

  4. Personenbezogene Daten (bei eingeloggten Nutzern):

    • Wenn ein Nutzer auf deiner Website eingeloggt ist und den Spotify-Player verwendet, könnten zusätzliche personenbezogene Daten wie Hörgewohnheiten und Playlists verarbeitet werden.
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Rechtliche Grundlage für die Verarbeitung

Die Grundlage für die Verarbeitung der Daten ergibt sich aus der DSGVO in Kombination mit dem TDDDG, wobei die DSGVO vorrangig ist, sollte es mal zu Kollisionen kommen.

Die DSGVO regelt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und das TDDDG fokussiert sich auf den Zugriff auf das Endgerät, also z.B. den Einsatz von Cookies.

Wann besteht eine Einwilligungspflicht?

Personenbezogene Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann rechtmäßig, wenn mindestens eine der Rechtsgrundlagen (a, b, c, d, e, oder f) des Art. 6 Abs. 1 DSGVO erfüllt ist. Die beiden wichtigen lit. sind die folgenden:

  1. Die betroffene Person hat ihre Einwilligung erteilt (lit. a)
  2. Die Verarbeitung ist zur Wahrung deines berechtigten Interesses erforderlich (lit. f)

Cookies

Gem. Art. 25 Abs. 1 TDDDG ist dann eine Einwilligung erforderlich, sobald Cookies gesetzt werden, die technisch nicht unbedingt notwendig sind.

Dabei sollte man wissen, dass damit nicht nur die bekannten, auf dem Endgerät der Nutzer platzierten Cookies gemeint sind, sondern auch sogenannte Zählpixel, die es unter anderem ermöglichen, den Useragent oder das Gerät der Nutzer zu verknüpfen oder herzuleiten.

Einwilligungspflichtig sind also alle Informationselemente, die die Identifizierung einer Person ermöglichen.

Die Anforderungen an die Einwilligungsfreiheit

Um einen einwilligungsfreien Einsatz zu gewährleisten, müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:


  1. Sofern eine Datenweitergabe an Dritte stattfindet:
    a) Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit dem Auftragsverarbeiter (AV), sollten Daten von diesem an Dritte weitergegeben werden.
    b) Der Auftragsverarbeiter nutzt die gewonnen Daten nicht für eigene Zwecke.
    c) Der Auftragsverarbeiter verknüpft die Daten nicht über verschiedene Websites oder reichert sie an.
  2. Kein Einsatz von Cookies oder ähnlichen Techniken, die nicht unbedingt erforderlich sind.
  3. Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausschließlich in Europa oder in Ländern, für die ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 DSGVO gilt.
  4. Möglichkeit des Opt-outs bzw. Widerrufs sowie ausführliche Informationen über die Erhebung personenbezogener Daten in der Datenschutzerklärung.
  5. IP-Anonymisierung („Privacy by Default)
  6. Automatisches Opt-out bei Do-Not-Track-Einstellungen im Browser.
  7. Durchführung einer Interessensabwägung: Das berechtigte Interesse des Websitebetreibers muss die schützenswerten Interessen des Nutzers überwiegen.
  8. Nachweis der erfolgten Punkte 1-7 durch den Website-Betreiber
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IP-Adresse

Beachte, dass die IP-Adresse generell ein personenbezogenes Datum darstellt. Falls du verhindern willst, dass personenbezogene Daten übermittelt werden, musst du immer dafür sorgen, dass die IP-Adresse verschleiert wird.

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Server-Standort

Solange nicht klar ist, ob/dass Daten von einem sicheren Server-Standort aus erhoben werden, ist die Vereinbarkeit mit der DSGVO schwierig.

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Firmensitz

Bei amerikanischen Unternehmen und deren Töchter ist es zusätzlich wichtig den Fakt zu berücksichtigen, dass Daten die von Töchtern erhoben werden, auch in die USA weitergeleitet und dort verarbeitet werden. Amerikanische Unternehmen sind seit dem EuGH Urteil zum Privacy Shield einem unsicheren Drittland zugehörig. Sollten die Unternehmen dem derzeitigen Data Privacy Framework (DPF) zugehörig sein, heißt auch das nicht, dass jeder der vom Unternehmen zugehöriger Service unbedenklich zu nutzen ist. Erst recht nicht ohne die Zustimmung der Nutzer.

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Warum ist Spotify einwilligungspflichtig?

Spotify verwendet personenbezogene Daten, insbesondere für das Tracking von Nutzungsdaten und Technische Daten, die zur Analyse und Personalisierung des Erlebnisses dienen. Die Einwilligungspflicht nach der DSGVO ergibt sich aus folgenden Punkten:

 

  1. Personenbezogene Daten: Wenn Spotify-Daten wie IP-Adressen, Geräteinformationen oder Nutzerverhalten erfasst, handelt es sich um personenbezogene Daten, die nach der DSGVO geschützt sind.

  2. Verwendung von Cookies und Tracking: Wenn Spotify auf einer Webseite eingebettet wird, verwendet der Dienst Cookies, um das Nutzerverhalten zu analysieren und das Musikerlebnis zu personalisieren. Dies erfordert die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer, insbesondere bei nicht notwendigen Cookies.

  3. Transparenz und Nutzungszwecke: Webseitenbetreiber müssen Nutzer klar darüber informieren, welche Daten durch die Einbettung des Spotify-Players verarbeitet werden und zu welchem Zweck.

Fazit zur datenschutzkonformen Verwendung von Spotify

Spotify bietet eine gute Möglichkeit, musikalische und audio-basierte Inhalte auf einer Website bereitzustellen und dadurch das Nutzererlebnis zu erweitern. Der Dienst ermöglicht es, durch Musik und Podcasts eine tiefere Interaktion mit dem Publikum herzustellen, was die Benutzerbindung und Verweildauer auf der Website erhöhen kann. Da Spotify den Anforderungen der DSGVO entspricht, kann die Integration datenschutzkonform erfolgen, wenn die erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die Nutzer transparent informiert werden.

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Jörg ter Beek

Managing Director, Head of Sales & Partnerships